Bonusprogramm


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Zusätzlich haben wir das Laufgefühl Bonusprogramm: einmal pro Jahr bekommst Du von uns einen Gutschein in Höhe von 5% in Höhe deines Jahreseinkaufswerts vom Vorjahr.
Diesen kannst Du jederzeit vom 1.1. bis 30.06. des jeweiligen Gültigkeitsjahres und ohne Mindesteinkaufswert bei uns einlösen.

Wenn Du nicht am Laufgefühl Bonusprogramm teilnehmen möchtest, informieren wir Dich trotzdem gerne über Neuigkeiten und Aktionen. Lasse Dich dafür einfach in unsere Kundendatei aufnehmen.




ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

für die Registrierung zum Laufgefühl Bonusprogramm

1. Vorteile
Laufgefühl gewährt dem Kunden, der sich für das Bonussystem registriert hat, für alle Käufe, die der Kunde in seinem Geschäft tätigt, einen von ihm angegebenen persönlichen Bonusrabatt. Zum Rabatt berechtigt ist insoweit ausschließlich der dafür registrierte Kunde. Der Bonusrabatt kann bei einem der Einkäufe des registrierten Kunden verrechnet werden. Eine Barauszahlung des Bonusrabatts ist nicht möglich. Der Bonusrabatt ist maximal bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres gültig (es gilt das Ausstellungsjahr des Bonus-Gutscheins).

2. Unübertragbarkeit
Der Bonusrabatt ist nicht übertragbar. Die auf dem Bonusgutschein entsprechenden Ansprüche können nicht veräußert, abgetreten, verpfändet oder gepfändet oder in sonstiger Weise an Dritte übertragen oder Dritten zur Ausübung überlassen werden. Die hieraus fließenden Rechte sind nicht vererblich.

3. Datenschutz / Widerspruchsrecht
Die durch die Registrierung für das Bonusprogramm erfassten Daten werden ausschließlich durch Laufgefühl entsprechend den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfasst, verarbeitet und genutzt.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Jan-Hendrik Ingenfeld
Westend 31-39
46399 Bocholt
Stand 01/2022

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